Wartung
Nach dem Blätterfall im Herbst sind Dachrinnen, Abflüsse und Anschlüsse oft verstopft. Je nach Standort ist es daher für den Hauseigentümer empfehlenswert, sein Dach ein- oder zweimal jährlich einer gründlichen Wartung unterziehen zu lassen. Dabei werden die Dachabdichtung oder Dacheindeckung auf ihren Zustand überprüft, Dachrinnen, Abflüsse und Anschlüsse werden sorgfältig gereinigt und überprüft. Erforderliche kleine Reparaturarbeiten werden sofort ausgeführt. So können größere Schäden gar nicht erst entstehen.
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Übrigens: Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht bei Stürmen eine Schadensersatzpflicht des Hauseigentümers oder Verwalters für Schäden, die durch herabfallende Ziegel oder Dachteile entstehen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn man sich nicht durch Vorlage eines Beweises für eine ausgeführte Dachwartung entlasten kann.
Ein Hauseigentümer oder Verwalter, der diese Wartungspflicht vernachlässigt, kann persönlich zur Kasse gebeten werden, wenn sich bei einem Sturm Teile des Daches lösen und Dritte bzw. deren Eigentum geschädigt werden.
Vor diesem Risiko können Sie sich mit einem Dach-Wartungsvertrag schützen.